KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ wird noch attraktiver

   Ausstellungen Stuttgart Frankfurt München     16.10.2023

Als Folge des „Wohnungsgipfels“ im Bundeskanzleramt erhalten Familien mit Kindern seit 16. Oktober 2023 verbesserte Förderbedingungen. Zahlreiche Anbieter in den Musterhaus-Ausstellungen erfüllen die Voraussetzungen für eine Förderung durch die KfW-Bank.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass es sich bei den Familien um Ersterwerber handelt, die das Haus auch selbst bewohnen wollen. Wie bisher werden im Programm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank (Porgramm-Nr. 300) neu errichtete Wohngebäude in den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliche Wohngebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG“ gefördert. Diese Gebäudegattungen sind mit hohen Anforderungen verbunden. 

Zwei Änderungen im Vergleich zur bisherigen Praxis machen die Förderung für Familien jetzt noch interessanter. Zum einen steigt das zulässige zu versteuernde Jahreseinkommen für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich wie bisher mit jedem weiteren Kind um jeweils 10.000 EUR. Zum zweiten wurden die die von der Zahl der Kinder abhängigen Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 EUR angehoben. Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht über 100.000 Euro liegt, kann künftig einen zinsverbilligten Kredit in Höhe von 170.000 Euro (bisher 140.000) beantragen, bei einem Haus mit QNG-Zertifikat in Höhe von 220.000 Euro (bisher 190.000 Euro).

Zahlreiche Hersteller der Ausstellungen Eigenheim und Garten in Fellbach und Bad Vilbel sowie im Bauzentrum Poing können die Voraussetzungen für eine Förderung aber ohne Probleme erfüllen. Bauwillige sollten beim Besuch der Haus-Ausstellungen das kompetente Beratungspersonal in den Häusern auf die KfW-Förderung ansprechen.